8/24/2020 | Hotels

Der Verkauf Ihres Hotels - Anwälte hinzuziehen und den Verkauf abwickeln

Welche Infos müssen zusammengestellt werden? Man hat sich auf einen Kaufpreis geeinigt. Ist damit alles erledigt?

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Leider nicht ganz. Bevor Sie das Geld auf dem Konto haben, müssen Sie noch einiges erledigen und das ist nicht ganz unkompliziert.




1)    Von Ihnen als Verkäufer wird erwartet, dass Sie dem Käufer sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Immobilie zur Verfügung stellen. (Kennzahlen, Verträge, Pläne, Mitarbeiterliste, Energieausweis, etc.). Diese sind für eine technische, rechtliche und steuerrechtliche kaufmännische Prüfung („Due Diligence“) notwendig.

2)    Eine Bankbewertung muss vermutlich ebenfalls in Auftrag gegeben (falls noch nicht geschehen), ausgeführt und überprüft werden. Dies ist zwar nicht Aufgabe des Verkäufers, es kann aber alles in die Länge ziehen, wenn sich niemand darum kümmert. 

3)    Ihr Anwalt muss einen Vertragsentwurf an den Anwalt des Käufers schicken. Noch mehr Formalitäten, die keinen Aufschub dulden. 

4)    Der Anwalt des Käufers muss alle notwendigen Erkundigungen einholen. Anwälte, Steuerberater und die übrigen Beteiligten müssen sich auf einen Zeitplan einigen. 

5)    Darauf folgen weitere Gespräche, notwendige rechtliche Formalitäten werden erledigt und Dokumente erstellt. 

6)    Die Finanzierung muss organisiert und abgesprochen werden, falls dies noch nicht geschehen ist. 

7)    Die Steuerberater beider Seiten müssen die Transaktion abschließend prüfen.


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